SARS-CoV-2 ist noch nicht vorbei – weiter Abstand halten!

Coronaviren (CoV) können beim Menschen Krankheiten verursachen, die von leichteren Erkältungen bis hin zu schwereren Erkrankungen reichen. Die beim Menschen durch SARS­CoV­2 verursachte Krankheit wird als COVID­19 bezeichnet und macht auch vor Einsatzkräften der Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen nicht halt.

Deutschland ist aufgrund der durch Bund und Länder ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie bisher relativ glimpflich davon gekommen. Wobei „davon gekommen“ sind wir noch nicht.

Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes wurden Verordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zum Schutz aller Menschen im jeweiligen Bundesland erlassen. Diese gelten auch für die Feuerwehren.

Vom BMAS wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel bekannt gegeben. Diese enthält Konkretisierungen der Anforderungen der Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zum Schutz der Beschäftigten.

Von den Fachbereichen und Sachgebieten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) wurden branchenspezifische Informationen und Hinweise erarbeitet und veröffentlicht, die dem Schutz der Versicherten vor SARS‑CoV‑2 dienen. Hier ist speziell das Fachbereich AKTUELL 016 „Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus SARS‑CoV‑2 sowie pandemiebedingten Einschränkungen“ (PDF, 591 KB) zu nennen.

Des Weiteren stellt auch der Bundesfeuerwehrarzt Informationen auf der Homepage des DFV bereit. Und nicht zu vergessen das Robert Koch-Institut (RKI).

Notwendige Maßnahmen werden von den betreffenden Stellen in Abhängigkeit der Lage ständig aktualisiert und Einschränkungen so weit wie möglich wieder zurückgenommen. Hier sind u. a. der Sport, Veranstaltungen, Reisen zu nennen.

Deshalb sei an dieser Stelle noch einmal eindringlich darauf hingewiesen und die Bitte an die Feuerwehr-Führungskräfte und alle Feuerwehrangehörigen gerichtet, sich an die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu halten, um die Gesundheit ALLER zu schützen und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Land nicht zu gefährden.

Dazu gehört aus unserer Sicht u. a. und bis auf Weiteres, dass neben dem Einsatzdienst nur Dienste und Veranstaltungen durchgeführt werden, die für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehren erforderlich sind. Veranstaltungen, die hierfür nicht erforderlich sind, sollten nicht durchgeführt werden.

Wir möchten hiermit nochmals an die bereits o. g. Veröffentlichungen erinnern und zur Einhaltung der sich aus diesen Veröffentlichungen ergebenden Schutzmaßnahmen auffordern.

Einige grundsätzliche Anforderungen seien hier noch einmal genannt:

  • Abstandsregeln wo immer möglich einhalten, ansonsten mindestens Mund-Nasen-Schutz (MNS) benutzen.
  • Husten- und Niesetikette wahren.
  • Hygienemaßnahmen (Händewaschen, Einweghandtücher) festlegen.
  • Keine Fahrgemeinschaften bilden.
  • Keine Teilnahme am Dienst von Personen, die:
    • SARS-CoV-2 infiziert sind,
    • Krankheitsanzeichen/-symptome aufweisen,
    • innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Dienst wissentlich ungeschützten Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatten,
    • innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Dienst aus einem Risikogebiet zurückgekehrt oder eingereist sind.
  • Personen, die den sogenannten Risikogruppen angehören sollten ebenfalls nicht an Diensten teilnehmen.
  • Regelmäßige Reinigung und ggf. Desinfektion von Flächen und Gegenständen (z. B. Fahrzeug, Geräte, Ausrüstungen, Türgriffe, Tische, Bänke). 
  • Treten bei einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer am jeweiligen Dienst / Veranstaltung Symptome für COVID-19 auf oder wird eine Infektion nachgewiesen, muss dieser oder diese sofort den Leiter der Organisationseinheit sowie die zuständigen Gesundheitsbehörden darüber informieren.
  • Das Führen von Teilnehmerlisten sollte auch ohne SARS-CoV-2 Standard sein.
  • Alle Feuerwehrangehörigen sind entsprechend zu unterweisen.

Für Beratungen, z. B. der Führungskräfte der Feuerwehr, sollten, wenn die Präsenz der Teilnehmer erforderlich ist, neben den bereits genannten Maßnahmen, folgende Hinweise beachtet werden:

  • Teilnehmerkreis möglichst gering halten.
  • Ausreichend große (Abstand!) und gut belüftete Räume wählen oder ins Freie gehen.
  • In Pausen gut lüften (Stoßlüftung).

Bei Ausbildungen sollte zusätzlich zu den unter „grundsätzliche Anforderungen“ und „Beratungen“ genannten Maßnahmen, Folgendes beachtet werden:

  • Wenn möglich nur am eigenen Standort (nicht mehrere Feuerwehren zusammenziehen).
  • Keine langen Antreteprozeduren durchführen, wenn, dann nur kurz und mit den entsprechenden Abständen.
  • Ausbildungsgruppen schaffen, i. d. R. mit einer Stärke von 10 Einsatzkräften.
  • Ausbildungen nach Möglichkeit so gestalten, dass intensive Kontakte vermieden und die Abstände eingehalten werden können (ggf. MNS).
  • Gegenstände, wie z. B. Funkgeräte, sollten während der Ausbildung nicht weitergereicht und anschließend zwingend desinfiziert werden. Alternativ sind Infektionsschutzhandschuhe sowie MNS durch jeden Benutzenden zu benutzen.

Soll der Dienst der Kinder- oder der Jugendfeuerwehr wieder aufgenommen werden, so hat auch hier die Trägerin des Brandschutzes, also die Gemeinde oder Stadt, über die Notwendigkeit hierzu zu entscheiden. Bei der Entscheidung sind die regionale bzw. lokale Pandemielage und regionale Festlegungen zu berücksichtigen.

Die vorgenannten Maßnahmen und Hinweise sind angepasst auch auf die Kinder- und Jugendfeuerwehren anzuwenden.

Bleiben Sie gesund!