Unfallverhütungsvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind nach § 15 „Siebtes Buch Sozialgesetzbuch“ (SGB VII) autonomes Recht der Unfallversicherungsträger.

Unfallverhütungsvorschriften geben Schutzziele zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vor. Sie legen Unternehmer- und Versichertenpflichten fest und enthalten Verhaltensgebote. Für die Träger der Feuerwehr und die Feuerwehrangehörigen sind sie – ebenso wie die Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz – verbindlich. Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte hat die wichtigsten Unfallverhütungsvorschriften für die Feuerwehr beschlossen. Diese stehen im Bereich Download-Unfallverhütungsvorschriften zur Verfügung.

Weitere Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und Broschüren rund um die gesetzliche Unfallversicherung sind auf der Publikationsdatenbank der DGUV zusammengefasst.

> DGUV Datenbank Publikationen