Berufliche und soziale Teilhabe
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Kann der Versicherte trotz einer optimal durchgeführten medizinischen Rehabilitation (Heilbehandlung), nicht oder nicht ohne weiteres seine bisherige berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen (berufliche Rehabilitation).
Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte hat die Aufgabe, den Versicherten möglichst frühzeitig und auf Dauer, entsprechend seines Gesundheitszustandes, seiner Leistungsfähigkeit, Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeit in das Arbeitsleben beruflich einzugliedern.
Zusammen mit dem Versicherten wird festgestellt, ob und inwieweit
- Leistungen zur Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes (technische Veränderung des Arbeitsplatzes; innerbetriebliche Umsetzung auf einen geeigneten und gleichwertigen Arbeitsplatz),
- Leistungen zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes (beruflichen Anpassung, Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung),
- Leistungen zur Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt (in Form von Zuschüssen an Arbeitgeber)
erforderlich werden.
Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte hat neben der Heilbehandlung und den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig Hilfen zur Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens und zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Gesundheitsschadens bereitzustellen sowie ergänzende Leistungen zu erbringen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Kraftfahrzeughilfe (behinderungsbedingte Zusatzausstattung des PKW)
- Wohnungshilfe (behindertengerechter Umbau der Wohnung)
- Beratung und Betreuung bei persönlichen und sozialen Problemen infolge des Versicherungsfalls
- Haushaltshilfe
- Rehabilitationssport (bewegungstherapeutische Übungen als Behandlung unter ärztlicher Betreuung)
- Sonstige Leistungen, z. B. die nachgehende Betreuung von Schwerstverletzten (Querschnittgelähmte, Blinde, Schwer-Schädel-Hirnverletzte, Brandverletzte)