Pflege, Reparatur und Aussonderung von Stiefeln

Gründe für eine Reparatur oder Aussonderung von PSA

Die hier angegebenen Schäden stellen Beispiele und eine Handlungshilfe dar. Eine endgültige Entscheidung, ob eine Reparatur oder Aussonderung durchgeführt wird muss, muss gegebenenfalls mit dem Hersteller der PSA abgesprochen werden. Ebenso kann es weitere Gründe für eine Reparatur oder Aussonderung geben. Jeder Träger ist für die Funktion und Vollständigkeit seiner PSA selbst verantwortlich.

Eine Reparatur darf nur mit den vom Hersteller angegebenen Ersatzteilen und nach seiner Anleitung durchgeführt werden.

Eine Überprüfung der PSA muss nach jeder Benutzung, mindestens jedoch einmal jährlich durchgeführt werden.

Stiefel:

Stiefel können ggf. repariert werden, wenn sie folgende Beschädigungen aufweisen:

  • Poröse oder durch thermische oder mechanische Einwirkung beschädigte Schnürsenkel. Diese dürfen nur durch vom Hersteller freigegebene Schnürsenkel ersetzt werden.

Stiefel müssen ausgesondert werden, wenn sie folgende Beschädigungen aufweisen:

  • Ablösen der Sohle vom Schuhoberteil.
  • Beschädigung des Obermaterials (z.B. Kratzer und Risse) tiefer als die Hälfte der Obermaterialstärke.
  • Profiltiefe geringer als 1,5 mm
  • Deformation, Abbrand- und Schmelzerscheinungen, Blasen oder aufgerissene Nähte am Schuhoberteil.
  • Abrieb am Obermaterial, insbesondere wenn die Vorder- oder Zehenschutzkappe freigelegt ist.
  • Bruchstellen in der Sohle, mehr als 10 mm lang und 3 mm tief.
  • Alterung des Schuhs. Dadurch wird das Leder porös und brüchig.
  • Stiefel nach DIN 4843 „S9“ und „S10“.
     

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