Mehrleistungen

Zusätzliche satzungsmäßige Mehrleistungen der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren engagieren sich in besonderem Maße für die Allgemeinheit und gefährden im Extremfall ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben.

Für dieses überdurchschnittliche Engagement werden durch die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte nach einem Unfall im Feuerwehrdienst zahlreiche Mehrleistungen erbracht. Diese Mehrleistungen werden in Ergänzung zu den gesetzlichen Geldleistungen gewährt und sind in der Satzung der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte verankert (Mehrleistungsrichtlinien).

So gibt es beispielsweise Mehrleistungen zum Verletzten- und Übergangsgeld, zu den Verletztenrenten und an Hinterbliebene.

Aufgrund unterschiedlicher Satzungsregelungen finden verschiedene Mehrleistungsbestimmungen Anwendung.

Für Versicherungsfälle, die bis zum 30.06.2012 eingetreten sind, gelten folgende Mehrleistungsrichtlinien.

Für Versicherungsfälle, die ab dem 01.07.2012 bis zum 30.06.2017 eingetreten sind, gelten die folgenden Mehrleistungsrichtlinien.

Für Versicherungsfälle, die ab dem 01.07.2017 eingetreten sind, gelten die folgenden Mehrleistungsrichtlinien.

Für Versicherungsfälle, die vor dem 30.05.2007 (Gründungszeitpunkt der FUK Mitte) eingetreten sind, gelten weiterhin die Mehrleistungsbestimmungen der FUK Thüringen oder der FUK Sachsen-Anhalt, die in den jeweiligen Geschäftsstellen zur Verfügung gestellt werden können.

Bei Rückfragen zum Bereich "Mehrleistungen" stehen Ihnen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gern beratend zur Verfügung.