Pflege, Reparatur und Aussonderung von Jacken, Hosen und Handschuhen
Gründe für eine Reparatur oder Aussonderung von PSA
Die hier angegebenen Schäden stellen Beispiele und eine Handlungshilfe dar. Eine endgültige Entscheidung, ob eine Reparatur oder Aussonderung durchgeführt wird muss, muss gegebenenfalls mit dem Hersteller der PSA abgesprochen werden. Ebenso kann es weitere Gründe für eine Reparatur oder Aussonderung geben. Jeder Träger ist für die Funktion und Vollständigkeit seiner PSA selbst verantwortlich.
Eine Reparatur darf nur mit den vom Hersteller angegebenen Ersatzteilen und nach seiner Anleitung durchgeführt werden.
Eine Überprüfung der PSA muss nach jeder Benutzung, mindestens jedoch einmal jährlich durchgeführt werden.
Jacke sowie Hose:
Jacken bzw. Hosen können ggf. repariert werden, wenn sie folgende Beschädigungen aufweisen (nur durch den Hersteller oder eine autorisierte Fachfirma: Bei Zweifeln bitte mit dem Hersteller in Kontakt treten.):
- Löcher oder Risse im Oberstoff
- Offene Nähte
- Abgelöste Reflexstreifen
- Zu geringe Rückstrahlwerte der Reflexstreifen (z.B. durch Beschädigung durch Klettstreifen bei der Wäsche)
- Abgerissene Daumenschlaufen
- Durch schlechte Trocknung schimmelig gewordene Schutzkleidung ist zu reinigen.
Jacken bzw. Hosen müssen ausgesondert werden, wenn sie folgende Beschädigungen aufweisen:
- Löcher oder Risse im Oberstoff
- Offene Nähte
- Abschmelzungen oder Verfärbungen durch Brandeinwirkung
- Abgelöste Reflexstreifen
- Zu geringe Rückstrahlwerte der Reflexstreifen (z.B. durch Beschädigung durch Klettstreifen bei der Wäsche)
- Defekte Nässesperre (z.B. durch durchstechen beim aufnähen von Patches)
- Defekter Innenstoff
Handschuhe:
Handschuhe müssen ausgesondert werden, wenn sie folgende Beschädigungen aufweisen:
- Löcher oder Risse im Oberstoff
- Offene Nähte
- Abschmelzungen oder Verfärbungen durch Brandeinwirkung
- Schrumpfung bei Lederhandschuhen
- Durch schlechte Trocknung schimmelig gewordene Handschuhe sind zu reinigen.
Galeriebild
Weitere Informationen unter:
DGUV-Vorschrift 49 „Feuerwehren“
DGUV-Regel 112-003 „Benutzung von Schutzkleidung“
DGUV-Information 205-010 „Sicherheit im Feuerwehrdienst“
DGUV-Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren"
DGUV-Information 205-020 „Feuerwehrschutzkleidung – Tipps für Beschaffer und Benutzer"
DGUV-Information „Meine Feuerwehrschutzkleidung – Information für Einsatzkräfte“ (PDF, 222 KB)