Pflege, Reparatur und Aussonderung von Helmen und Flammschutzhauben

Gründe für eine Reparatur oder Aussonderung von PSA

Die hier angegebenen Schäden stellen Beispiele und eine Handlungshilfe dar. Eine endgültige Entscheidung, ob eine Reparatur oder Aussonderung durchgeführt wird muss, muss gegebenenfalls mit dem Hersteller der PSA abgesprochen werden. Ebenso kann es weitere Gründe für eine Reparatur oder Aussonderung geben. Jeder Träger ist für die Funktion und Vollständigkeit seiner PSA selbst verantwortlich.

Eine Reparatur darf nur mit den vom Hersteller angegebenen Ersatzteilen und nach seiner Anleitung durchgeführt werden.

Eine Überprüfung der PSA muss nach jeder Benutzung, mindestens jedoch einmal jährlich durchgeführt werden.

Helme:

Helme können ggf. repariert werden, wenn sie folgende Beschädigungen aufweisen:

  • Geringfügige Abriebstellen oder Kratzer, die eine Tiefe von 0,25 mm und einen Durchmesser von 20 mm nicht überschreiten. Für eine Reparatur nur vom Hersteller freigegebene Reparatursets verwenden.
  • Beschädigungen der äußeren Lackschicht, die keine Auswirkung auf die Glasfaserschicht haben.
  • Kratzer, Blindstellen oder Blasen außerhalb des Sichtfeldes, die keine Beeinträchtigung des visuellen Wahrnehmungsfeldes darstellen, müssen kritisch beobachtet werden.
  • Bänderung, die durch Flammeneinwirkung oder chemische Einwirkung sichtbare Verfärbungen aufweist, muss ausgetauscht werden.
  • Bänderung, die mechanische Veränderungen (z.B. Risse, Schnitte) aufweist, muss ausgetauscht werden.
  • Schnallen, Schlösser und Druckknöpfe, die aufgrund thermischer, chemischer oder mechanischer Einwirkung Veränderungen aufweisen, müssen ausgetauscht werden.
  • Nackenschutz oder Hollandtuch, die durch thermische, chemische oder mechanische Belastungen sichtbare Verfärbungen oder Schäden aufweisen, sind auszutauschen.
  • Visieraufnahmen oder Aufnahmen für Masken oder Helmlampen, die Schäden aufweisen, müssen ausgetauscht werden.
  • Stark verschmutzte Helme müssen gereinigt und kritisch überprüft werden.
  • Beeinträchtigung in der Nachleuchtwirkung. Ggf. Nachleuchtstärke vom Hersteller testen lassen.
  • Schimmelig gewordene Schweißbänder sowie Schaumkörper und Haarnetze sind auszutauschen.

Helme müssen ausgesondert werden, wenn sie folgende Beschädigungen aufweisen:

  • Kratzer, Blindstellen oder Blasen im Visier im Bereich des Sichtfeldes, die zur Beeinträchtigung der visuellen Wahrnehmung führen.
  • Helmverformungen, Wölbungen, Vertiefungen oder deformierte Kanten der Helmschale.
  • Abriebstellen und Einschnitte, die bis in die Glasfaserschicht durchgedrungen sind.
  • Randbrüche.
  • Lackabplatzer größer als 20 mm im Durchmesser oder Materialabtrag bis in die Faserschicht oder Delaminierung des Helmschalenmaterials.
  • Blasenbildung auf der Helmoberfläche.
  • Beschädigung der Helmschale durch unsachgemäßes Anbringen von Zubehörteilen (z.B. Lampenhalterung).  Diese führen zu Haarrissen im Material.
  • Schaumkörper oder Helminnenteile mit losem Sitz (wenn nicht reparabel) oder großflächiger Verformung.
  • Beschädigte Haarnetze.
  • Helme aus PF-SF nicht für Innenangriff verwenden.

Flammschutzhaube:

  • Durch schlechte Trocknung schimmelig gewordene Flammschutzhauben sind zu reinigen.
  • Risse im Stoff.
  • Geöffnete Nähte (kann ggf. nach Herstellerangabe repariert werden).
  • Sichtbare Verfärbung des Stoffes durch thermische oder chemische Einwirkung.

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