Gefährdungsbeurteilung online

In den vergangenen Jahren sind einige Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) und Regelungen der Feuerwehr-Unfallkassen, Unfallkassen und Berufsgenossenschaften zurückgezogen worden. Diese Vorschriften wurden häufig durch Regeln bzw. Handlungsanleitungen ersetzt, die den Feuerwehren mehr Handlungsspielräume gewähren. Richten die Feuerwehren ihre Tätigkeiten z.B. an den DGUV Regeln aus, ist man auf der sicheren Seite. Sofern davon abgewichen wird oder beim Fehlen von Regelungen, sind für einen sicheren Dienstbetrieb Gefährdungsbeurteilungen notwendig. Dadurch können für viele Bereiche praxisgerechte individuelle Maßnahmen durch die Gemeinden oder Städte für ihre Feuerwehren getroffen werden. Gefährdungsbeurteilungen gewinnen daher immer mehr an Bedeutung. Allerdings müssen sie gewissenhaft erstellt werden und immer an die individuellen Erfordernisse angepasst werden.

Die Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht neu. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bzw. § 3 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind Gefährdungsbeurteilungen seit vielen Jahren vorgeschrieben. Dies gilt auch für Freiwillige Feuerwehren, denn hier sind gleichwertige Maßnahmen nach dem genannten § 3 Abs. 5 zu ergreifen.

DGUV-Information 205-021

Eine grundsätzliche Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung bietet die DGUV-Information 205-021 „Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst“.

In dieser Schrift sind die Grundlagen und die einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung beschrieben. Weiter steht dort auch, wann eine Gefährdungsbeurteilung notwendig ist, z.B., wenn:

  • für bestimmte Tätigkeiten keine Feuerwehr-Dienstvorschriften bestehen (z.B. Arbeiten mit der Motorsäge),
  • von den Durchführungsanweisungen, Regeln oder Informationen der gesetzlichen Unfallversicherung abgewichen werden soll,
  • neue Geräte beschafft werden,
  • Beinaheunfälle, Unfälle oder arbeitsbedingte Erkrankungen aufgetreten sind,
  • geplante Übungen und feuerwehrdienstliche Veranstaltungen anstehen,
  • Einrichtungen (z.B. das Feuerwehrhaus), neu- oder umgebaut werden oder vorhandene Einrichtungen Problembereiche erkennen lassen,
  • Unfallversicherungsträger Hinweise auf gefährliche Situationen geben (z.B. durch Besichtigungen, Veröffentlichungen).

Software „Gefährdungsbeurteilung online“ für die Feuerwehr

 

Für die Gefährdungsbeurteilung in den Freiwilligen Feuerwehren haben die Feuerwehr-Unfallkassen in Kooperation mit der Fachfirma Mesino eine Software entwickelt. Sie hilft, den Prozess Gefährdungsbeurteilung deutlich zu vereinfachen.

Das Online-Programm mit dem Namen „riskoo“ steht den Feuerwehren in den Geschäftsgebieten der Feuerwehr-Unfallkassen HFUK Nord, FUK Mitte und FUK Brandenburg kostenlos zur Verfügung.

Es ist als Online-Lösung zur Anwendung auf einem PC, einem Tablet oder Laptop geeignet. Es muss lediglich ein Internet-Zugang zur Verfügung stehen.

Folgende Module zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sind bisher in das Programm eingestellt:

  • Modul 1: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Modul 2: Feuerwehrhaus
  • Modul 3: Feuerwehrübungen
  • Modul 4: Psychische Belastungen im Feuerwehrdienst

Um die Software nutzen zu können, muss ein internetfähiger PC, Laptop oder Tablet vorhanden sein. Vor der ersten Nutzung muss noch eine Registrierung erfolgen.

Registrierung

Bevor die Registrierung durch die Feuerwehr (z.B. Wehrführer/in, Sicherheitsbeauftragte/r) erfolgt, sollte der Träger des Brandschutzes(Gemeinde/Stadt) darüber informiert werden, dass die Feuerwehr diese Online-Lösung nutzen möchte und die berechtigten Benutzenden festgelegt werden. Die Nutzung der Software ist für den Feuerwehrbereich kostenlos.

Die Registrierung mit den Angaben zur Feuerwehr und den Ansprechpartnern / Benutzenden (z.B. Bürgermeister/in, Wehrführer/in, Sicherheitsbeauftragte/r) mit E-Mail-Adresse erfolgt über den nachstehenden Link. Die Nutzenden können nachträglich über die Funktion „Feedback“ geändert werden.

Danach werden der Link für das Log-In und das Passwort per E-Mail übersandt. Anschließend kann die Gefährdungsbeurteilung gestartet werden.

Die Registrierung kann in einer Demo-Version sowie in einer „scharfen“ Version erfolgen.

 


 

Die Demo-Version dient zum Ausprobieren und Testen der Software. Sie bietet alle Funktionen der „scharfen“ Version. In der Demo-Version können zudem, genauso wie in der „scharfen“, unterschiedliche Nutzende angelegt werden. Wir empfehlen, die Demo-Version in solchen Fällen zu verwenden, in denen sich die Feuerwehren bzw. der Träger des Brandschutzes noch nicht sicher sind, ob sie die Software überhaupt anwenden möchten. Somit kann erst einmal in die Software „reingeschnuppert“ und nach Belieben ausprobiert und simuliert werden. 

Link für die Registrierung in der Demo-Version:

https://demo.riskoo.de/registrierung/hfuk

Link zur Anmeldung in der Demo-Version:

https://demo.riskoo.de

 


 

Die „scharfe“ Version sollte verwendet werden, wenn die Feuerwehr bzw. der Träger des Brandschutzes entschieden haben, die Software dauerhaft zu nutzen. 

Link für die Registrierung in der „scharfen“ Version:

https://app.riskoo.de/registrierung/hfuk

Link zur Anmeldung in der "scharfen" Version:

https://app.riskoo.de

 


 

Wichtiger Hinweis zum Datenschutz: Die angelegten Profile sind geschützt, d.h. niemand außer der Feuerwehr bzw. Gemeinde/Stadt kann die Eingaben einsehen oder auslesen.

Anwendung und Dokumentation

In den Modulen gibt es verschiedene Bereiche, in denen Prüfkriterien hinterlegt sind. Ist ein Prüfkriterium erfüllt, wird dies mit „Ja“ beantwortet, bei „Nein“ besteht Handlungsbedarf! Dann können Maßnahmen festgelegt, Termine gesetzt und Verantwortliche benannt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung kann jederzeit unterbrochen und später daran weitergearbeitet werden bis alle Prüfkriterien abgearbeitet wurden. Die Eingaben werden automatisch gespeichert und stehen bei erneutem Login zur Verfügung.

Vorhandene Prüfkriterien, die nicht relevant sind, können als solche gekennzeichnet werden, damit sie beim nächsten Mal nicht wieder erscheinen. Somit lässt sich das Programm auf die individuellen Gegebenheiten der eigenen Feuerwehr nach und nach anpassen. Zudem lassen sich zusätzliche Prüfkriterien aufnehmen, um eine weitere Individualisierung zu ermöglichen.

Die Checklisten lassen sich alle ausdrucken, womit auch die Durchführung bzw. Fortführung der Gefährdungsbeurteilung per Hand mit Stift, Papier und Klemmbrett machbar ist. Zur einfachen Dokumentation und Weiterverfolgung der Maßnahmen sollten die Ergebnisse nachträglich in die Online-Gefährdungsbeurteilung übertragen werden.

Was ist mit Gefährdungen, die in den vorhandenen Modulen nicht enthalten sind?

Für Bereiche, wie z.B. geplante Übungen und Veranstaltungen, für die in den vorhandenen Modulen noch keine Checklisten vorhanden sind, müssen ggf. ebenfalls Gefährdungen beurteilt werden.

Bis weitere Module in der Online-Variante zur Verfügung stehen, kann die DGUV Information 205-021 „Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst“ genutzt werden, in der ein Vordruck enthalten ist.

 

Noch Fragen? Wir beraten Sie gern! Ansprechpartner aus dem Prävention finden Sie hier.