Die ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorgane der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte sind Vorstand und Vetreterversammlung. Sie nehmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Aufgaben des Versicherungsträgers wahr.
Der Vorstand verwaltet die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte, soweit Gesetz und sonstiges für die Kasse maßgebendes Recht nichts Abweichendes bestimmen. So hat er unter anderem den Haushaltsplan aufzustellen sowie einen Jahresbericht und eine geprüfte Jahresrechnung der Vertreterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Vertreterversammlung beschließt unter anderem die Satzung und sonstiges autonomes Recht des Versicherungsträgers.
Die Selbstverwaltungsorgane sind paritätisch besetzt. Sie setzen sich aus Vertretern der Versicherten und der Träger des Brandschutzes (Kommunen und Landkreise) zusammen, wobei sowohl die Gruppe der Versicherten als auch der Träger des Brandschutzes je zur Hälfte aus Vertretern der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen bestehen.
Alle sechs Jahre finden Sozialversicherungswahlen statt. Gewählt wird auf Grund von Vorschlagslisten.
Listenträger der Vorschlagslisten sind für die Gruppe der Versicherten die Landesfeuerwehrverbände und für die Gruppe der Träges des Brandschutzes die Kommunalen Arbeitgeberverbände der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Der hauptamtliche Geschäftsführer gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an.