Prävention

Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte, als zuständiger Unfallversicherungsträger für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen, hat die gesetzliche Verpflichtung, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen (§ 14 SGB VII).

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben bietet die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte vielfältige Präventionsleistungen an:

  • Überwachung von Feuerwehrhäusern einschließlich anlassbezogener Beratung
  • Beratung auf Anforderung, z. B. bei Baumaßnahmen
  • Beratung zur Unfallverhütung und Gesundheitsschutz in den Feuerwehren
  • Ermittlung nach Unfällen
  • Schulung und Qualifizierung
  • Forschung, Entwicklung
  • Information und Kommunikation

Beratungen und kritische Beurteilungen von geplanten Baumaßnahmen haben einen sehr hohen Stellenwert, da hier die technischen Voraussetzungen für die Unfallverhütung im Feuerwehrhaus für die Zukunft beeinflusst werden können. Die Aufsichtspersonen führen kostenfreie Bauberatungen zu Neubauvorhaben, Um- und Ausbaumaßnahmen sowohl in den Geschäftsstellen, als auch vor Ort mit Vertretern der zuständigen Gemeinden und der Verwaltungsgemeinschaften, Architekten und Bauingenieuren sowie mit Feuerwehrangehörigen durch.

Bei schweren Unfällen oder unklaren Unfallhergängen werden die Aufsichtspersonen mit der Unfalluntersuchung beauftragt. Damit sollen Erkenntnisse und Anhaltspunkte für künftige Unfallverhütungsmaßnahmen und Beratungen gewonnen werden.