Pflege, Reparatur bzw. Aussonderung von PSA

Gründe für eine Reparatur oder Aussonderung von PSA

Die hier angegebenen Schäden stellen Beispiele und eine Handlungshilfe dar. Eine endgültige Entscheidung, ob eine Reparatur oder Aussonderung durchgeführt wird muss, muss gegebenenfalls mit dem Hersteller der PSA abgesprochen werden. Ebenso kann es weitere Gründe für eine Reparatur oder Aussonderung geben. Jeder Träger ist für die Funktion und Vollständigkeit seiner PSA selbst verantwortlich.

Eine Reparatur darf nur mit den vom Hersteller angegebenen Ersatzteilen und nach seiner Anleitung durchgeführt werden.

Eine Überprüfung der PSA muss nach jeder Benutzung, mindestens jedoch einmal jährlich durchgeführt werden.

Hier erhalten Sie spezielle Informationen über

Helme und Flammschutzhauben
Jacken, Hosen und Handschuhe
Stiefel

Weitere Informationen unter:

DGUV-Vorschrift 49 „Feuerwehren“
DGUV-Regel 112-003 „Benutzung von Schutzkleidung“
DGUV-Information 205-010 „Sicherheit im Feuerwehrdienst“
DGUV-Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren"
DGUV-Information 205-020 „Feuerwehrschutzkleidung – Tipps für Beschaffer und Benutzer"
DGUV-Information „Meine Feuerwehrschutzkleidung – Information für Einsatzkräfte“ (PDF, 222 KB)
Drägerwerke AG & Co KGaA Poster "Schadensbeurteilung HPS 4000er und 6000er" (PDF, 1197 KB)