Mehr Ärzte für Eignungsuntersuchungen von Atemschutzgeräteträgern
Im Vorgriff auf die neue UVV „Feuerwehren“ haben der Vorstand und die Vertreterversammlung der FUK Mitte beschlossen, dass bereits jetzt G-26-Untersuchungen für Feuerwehrangehörige der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen neben Arbeits- und Betriebsmedizinern auch durch andere geeignete Ärzte durchgeführt werden können.
Die Erweiterung des Personenkreises der untersuchenden Ärztinnen und Ärzte könnte u.a. eine wesentlich bessere Flächenabdeckung ermöglichen. Die Kommune ist als Träger des Brandschutzes und Kostenträger der Untersuchung verantwortlich für die Auswahl geeigneter Ärzte.
Für die Feststellung, ob ein Arzt oder eine Ärztin „geeignet“ ist, muss er oder sie u.a. Auskunft darüber erteilen, ob entsprechende Kenntnisse über die besonderen physischen und psychischen Belastungen/Anforderungen bei Atemschutzeinsätzen der Feuerwehr vorhanden sind.
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