Geänderte Grundlage für die Eignungsuntersuchung von Atemschutzgeräteträgern und Tauchern
Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft der Feuerwehr-Unfallkassen
Bisher wurde die Eignungsuntersuchung von Atemschutzgeräteträgern und Tauchern der Feuerwehren entsprechend der „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ G26 und G31 durchgeführt.
Mit dem Wandel von der „arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung“ zur „arbeitsmedizinischen Vorsorge“ und der damit verbundenen Einführung der „Eignungsuntersuchung“ war es aber notwendig, diese bisherigen Grundsätze, die noch auf den früheren Vorsorgeuntersuchungen basierten, in das moderne System von Vorsorge und Eignungsuntersuchung zu überführen.
Seit August 2022 ersetzen die „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ die oben genannten DGUV Grundsätze. Weitergehende Informationen und die Bezugsquelle der Printausgabe und des E-Books finden Sie auf dem Internetauftritt der DGUV.
Neben der Anpassung der Begrifflichkeiten an die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) ist bei den Empfehlungen für die Eignungsbeurteilung nur für Atemschutzgeräte eine wesentliche Änderung eingetreten: die bisher im G26 formulierten dauernden gesundheitlichen Bedenken bei Personen über 50 Jahren für das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 und im Rettungswesen sind entfallen. Damit wird die Eignung von Personen über 50 Jahren nur noch unter Berücksichtigung der in der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ vorgegebenen verkürzten Nachuntersuchungsfrist durch die medizinische Untersuchung festgestellt und nicht durch das Alter und die Berufserfahrung eingeschränkt.
Die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehr“ stellt die Rechtsgrundlage für die Eignungsbeurteilung dar, siehe § 6 Abs. 3, der auch die Nachuntersuchungsfristen für Atemschutzgeräteträger und Taucher regelt. Aufgrund von § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehr" können die Eignungsuntersuchung und die arbeitsmedizinische Vorsorge gemeinsam durchgeführt werden; für beides sind in den „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ aktuelle Empfehlungen enthalten.
Bezüglich der Bescheinigung hat die DGUV die Fachbereich Aktuell FBFHB-011 „Ärztliche Bescheinigung über die Eignungsbeurteilung von Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr“ herausgegeben.
Ihre
Feuerwehr–Unfallkasse Brandenburg
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Hanseatische Feuerwehr–Unfallkasse Nord