Mehr Unterstützung für Thüringer Feuerwehrleute und deren Angehörige

Die finanzielle Unterstützung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige in Thüringen, die im Feuerwehrdienst gesundheitliche Schäden erlitten haben oder verstorben sind, wird zum 1. Juli 2026 erhöht. Die entsprechende Änderung der Verwaltungsvereinbarung wurde durch den Thüringer Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, Georg Maier, und den Geschäftsführer der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte (FUK Mitte), Detlef Harfst, unterzeichnet.

Mit der Anpassung werden die freiwilligen Unterstützungsleistungen des Freistaats Thüringen an die aktuellen Anforderungen und Entwicklungen angepasst. Künftig erhöht sich die Unterstützung für Hinterbliebene im Todesfall von bisher 20.000 Euro auf 25.000 Euro. Auch die Leistungen bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie bei längeren Arbeitsunfähigkeiten werden angehoben.

Die freiwilligen Unterstützungsleistungen greifen in Fällen, in denen gesundheitliche Schäden während des Feuerwehrdienstes entstanden sind oder sich verschlimmert haben, die Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem gesetzlichen Unfallversicherungsrecht jedoch nicht erfüllt werden. Die FUK Mitte prüft die Anträge und führt die Verfahren im Auftrag des Freistaats Thüringen durch.

„Die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen leisten täglich einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung. Die Anpassung der Unterstützungsleistungen ist ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für diesen besonderen Einsatz“, erklärt Detlef Harfst, Geschäftsführer der FUK Mitte.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen die Bedeutung dieser Unterstützungsleistungen. Seit dem Jahr 2021 konnten zahlreiche Feuerwehrangehörige und deren Familien in schwierigen Lebenssituationen unterstützt werden.

Die FUK Mitte begrüßt die Entscheidung des Freistaats Thüringen ausdrücklich. Die Anpassung der Leistungen unterstreicht die gemeinsame Verantwortung, die ehrenamtlich engagierten Frauen und Männer der Feuerwehren sowie ihre Angehörigen bestmöglich zu unterstützen und ihnen auch in außergewöhnlichen Belastungssituationen zur Seite zu stehen.