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    Leistungen im
    Versicherungsfall

    Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte sichert Versicherte im Schadensfall auch finanziell ab und erbringt Geldleistungen nach dem SGB VII.

    Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren engagieren sich in besonderem Maße für die Allgemeinheit und gefährden im Extremfall ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben.

    Für dieses überdurchschnittliche Engagement werden durch die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte nach einem Unfall im Feuerwehrdienst zahlreiche Mehrleistungen erbracht. Diese Mehrleistungen werden in Ergänzung zu den gesetzlichen Geldleistungen gewährt und sind in der Satzung der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte verankert (Mehrleistungsrichtlinien).

    So gibt es beispielsweise Mehrleistungen zum Verletzten- und Übergangsgeld, zu den Verletztenrenten und an Hinterbliebene.

    Aufgrund unterschiedlicher Satzungsregelungen finden verschiedene Mehrleistungsbestimmungen Anwendung.

    • Für Versicherungsfälle, die bis zum 30.06.2012 eingetreten sind, gelten folgende Mehrleistungsrichtlinien.
    • Für Versicherungsfälle, die ab dem 01.07.2012 bis zum 30.06.2017 eingetreten sind, gelten die folgenden Mehrleistungsrichtlinien.
    • Für Versicherungsfälle, die ab dem 01.07.2017 eingetreten sind, gelten die folgenden Mehrleistungsrichtlinien.
    • Für Versicherungsfälle, die vor dem 30.05.2007 (Gründungszeitpunkt der FUK Mitte) eingetreten sind, gelten weiterhin die Mehrleistungsbestimmungen der FUK Thüringen oder der FUK Sachsen-Anhalt, die in den jeweiligen Geschäftsstellen zur Verfügung gestellt werden können.

    Bei Rückfragen zum Bereich "Mehrleistungen" stehen Ihnen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gern beratend zur Verfügung.

    Zu diesen Themen, lesen Sie bitte angefügte Information in unseren „Stichpunkte Sicherheit „Entschädigungen“, die Sie weiter unten finden.

    Verletztengeld

    Bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit wird – in der Regel nach der Entgeltfortzahlung – Verletztengeld gezahlt.

    • Höhe: ca. 80 % des Regelentgelts, begrenzt auf das Nettoarbeitsentgelt
    • dient der Sicherung des Lebensunterhalts während der Heilbehandlung und Rehabilitation
    Übergangsgeld

    Während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Umschulung) wird Übergangsgeld gezahlt.

    • richtet sich nach den bisherigen Einkommens- und Familienverhältnissen
    • kann auch bis zu drei Monate nach der Maßnahme weitergezahlt werden
    Pflegegeld

    Bei erheblicher Hilfsbedürftigkeit infolge eines Versicherungsfalls wird Pflegegeld gezahlt oder Pflegeleistungen erbracht.

    • abhängig vom Grad der Hilfsbedürftigkeit
    • dient der Unterstützung im Alltag
    Verletztenrente

    Bleiben nach einem Versicherungsfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen bestehen, kann eine Verletztenrente gezahlt werden. Voraussetzungen:

    • Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 %
    • über die 26. Woche hinaus

    Die Höhe richtet sich nach:

    • dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
    • dem Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall
    Hinterbliebenenleistungen

    Im Todesfall infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit werden Hinterbliebene abgesichert.

    • Renten für Ehegatten und Kinder
    • Sterbegeld
    • Überführungskosten
    Berufliche und soziale Teilhabe

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Kann der Versicherte trotz einer optimal durchgeführten medizinischen Rehabilitation (Heilbehandlung), nicht oder nicht ohne weiteres seine bisherige berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen (berufliche Rehabilitation).

    Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte hat die Aufgabe, den Versicherten möglichst frühzeitig und auf Dauer, entsprechend seines Gesundheitszustandes, seiner Leistungsfähigkeit, Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeit in das Arbeitsleben beruflich einzugliedern.

    Zusammen mit dem Versicherten wird festgestellt, ob und inwieweit

    • Leistungen zur Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes (technische Veränderung des Arbeitsplatzes; innerbetriebliche Umsetzung auf einen geeigneten und gleichwertigen Arbeitsplatz),
    • Leistungen zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes (beruflichen Anpassung, Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung),
    • Leistungen zur Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt (in Form von Zuschüssen an Arbeitgeber)

    erforderlich werden.

    Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte hat neben der Heilbehandlung und den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig Hilfen zur Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens und zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Gesundheitsschadens bereitzustellen sowie ergänzende Leistungen zu erbringen.

    Hierzu gehören insbesondere:

    • Kraftfahrzeughilfe (behinderungsbedingte Zusatzausstattung des PKW)
    • Wohnungshilfe (behindertengerechter Umbau der Wohnung)
    • Beratung und Betreuung bei persönlichen und sozialen Problemen infolge des Versicherungsfalls
    • Haushaltshilfe
    • Rehabilitationssport (bewegungstherapeutische Übungen als Behandlung unter ärztlicher Betreuung)
    • Sonstige Leistungen, z. B. die nachgehende Betreuung von Schwerstverletzten (Querschnittgelähmte, Blinde, Schwer-Schädel-Hirnverletzte, Brandverletzte)

    Videos zu Leistungen im Versicherungsfall

    Erklärvideo zur Versichertenrente

    Downloadbereich

    Mehrleistungsrichtlinie

    Mehrleistungsrichtlinie bis 30.06.2012

    Format PDF/Größe 62.78 KB
    Mehrleistungsrichtlinie ab 01.07.2012 bis 30.06.2017

    Mehrleistungsrichtlinie ab 01.07.2012 bis 30.06.2017

    Format PDF/Größe 62.04 KB
    Mehrleistungsrichtlinien ab 01.07.2017

    Mehrleistungsrichtlinien ab 01.07.2017

    Format PDF/Größe 79.61 KB
    StiSi-Leistungsrecht-Medizinische Heilbehandlung und Teilhabe

    Medizinische Heilbehandlung und Teilhabe

    Format PDF/Größe 458.38 KB