Aufgaben & Selbstverwaltung

Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die ehrenamtlichen Gremien übernehmen dabei zentrale Aufgaben und gestalten die Arbeit der Kasse aktiv mit.

Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte führt ein Dienstsiegel und besitzt das Recht Beamte zu haben. Sie hat ihren Hauptsitz in Magdeburg und unterhält eine Geschäftsstelle in Erfurt.

Die Selbstverwaltungsorgane sind:

  • die Vertreterversammlung
  • der Vorstand
Amtierender Vorsitzender: Ralph Eisenhauer
Amtierender Vorsitzender: Ralph Eisenhauer
Alternierender Vorsitzender - Lothar Lindecke
Alternierender Vorsitzender - Lothar Lindecke

Vertreterversammlung (Stand: 1. Oktober 2026)

Die Vertreterversammlung ist das höchste Selbstverwaltungsorgan der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte und wird häufig als das „Parlament“ bezeichnet.

Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Beschluss der Satzung der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte, sowie ihrer Änderungen
  • Beschluss des Haushaltsplans und Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung
  • Erlass von Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und anderem autonomen Recht
  • Wahl und Kontrolle des Vorstandes
  • Entlastung des Vorstandes und des Geschäftsführers nach Prüfung der Jahresrechnung
Sachsen-Anhalt
 

Vertreter der Versicherten

Vertreter der Träger des Brandschutzes

Ordentliche
Mitglieder:

Lothar Lindecke
Olaf Braun
Armin Vinzelberg
Achim Schmechtig

 

Andy Grabner
Frank Mehr
Andrea Schulz
Torsten Seelig

Stellvertreter:

Thomas Voß
Stefan Langrock
Axel Bernhardt
Ronny Okon

Steve Kanitz
Antje Jacobs
Elke Thurmann
Carsten Staub

Thüringen
 

Vertreter der Versicherten

Vertreter der Träger des Brandschutzes

Ordentliche
Mitglieder:

Achim Hofmann
Sven Tittelbach-Helmrich
Daniel Thrien
Angelika Fleischmann

 

Torsten Widder
Kathleen Mertz
Ralph Eisenhauer
Susanne Reich

Stellvertreter:

Andreas Beck
Dagmar Blacha
André Rathgeber
Tamina Lorbach

Klaus Hempel
Dirk Schütze
Andreas Güttler

Amtierender Vorsitzender: Karsten Utterodt
Amtierender Vorsitzender: Karsten Utterodt
Alternierender Vorsitzender: Dr. Detlef Swieter
Alternierender Vorsitzender: Dr. Detlef Swieter

Vorstand (Stand: Dezember 2025)

Der Vorstand verwaltet die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte und vertritt diese gerichtlich und außergerichtlich, soweit Gesetz oder sonstiges für den Versicherungsträger maßgebendes Recht nichts Abweichendes bestimmen. 

Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Aufstellung des Haushalts- und Stellenplanes
  • Beschlussfassung über Umlagevorschüsse und das Verfahren bei Erhebung der Umlage
  • Vorlage des Jahresberichtes und der geprüften Jahresrechnung für die Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung
  • Oberste Dienstbehörde der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte
  • Erlass von Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte, sowie diese dem Geschäftsführer obliegen

Die Gremien sind paritätisch besetzt. Das bedeutet:

Vertreter der Versicherten und Vertreter der Träger des Brandschutzes (Kommunen und Landkreise) sind jeweils gleich stark vertreten. Beide Gruppen setzen sich zu gleichen Teilen aus Sachsen-Anhalt und Thüringen zusammen.

Sachsen-Anhalt

Vertreter der Versicherten

Vertreter der Träger des Brandschutzes

Torsten Schoof
1. Stellv.: Karin Schulz

 

Dr. Detlef Swieter
1. Stellv.: David Bartusch
2. Stellv.: Andy Haugk

Matthias Winter
1. Stellv.: Janek Rieche

Jens Hünerbein
1. Stellv.: Michael Stöhr
2. Stellv.: Nicole Golz

Thüringen

Vertreter der Versicherten

Vertreter der Träger des Brandschutzes

Karsten Utterodt
1. Stellv.: Michael Schwabe
2. Stellv.: Helmut Möller

Silvana Schäffer
1. Stellv.: Martin Bierbrauer
2. Stellv.: Anja Dallek

Ramon Hofmann
1. Stellv.: Marleen Hartung
2. Stellv.: Chris Herrmann

Thomas Heß
1. Stellv.: Jan Schönfeld
2. Stellv.: Ramona Geyer

Wahlen

Alle sechs Jahre finden Sozialversicherungswahlen statt. Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane werden auf Basis von Vorschlagslisten gewählt.

Diese werden eingereicht von:

  • den Landesfeuerwehrverbänden (für die Versicherten)
  • den Kommunalen Arbeitgeberverbänden (für die Träger des Brandschutzes)

Der hauptamtliche Geschäftsführer gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an.