Unfallverhütungsvorschriften
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind nach § 15 "Siebtes Buch Sozialgesetzbuch" (SGB VII) autonomes Recht der Unfallversicherungsträger.
Unfallverhütungsvorschriften geben Schutzziele zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vor. Sie legen Unternehmer- und Versichertenpflichten fest und enthalten Verhaltensgebote. Für die Träger der Feuerwehr und die Feuerwehrangehörigen sind sie - ebenso wie die Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz - verbindlich. Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte hat die wichtigsten Unfallverhütungs- vorschriften für die Feuerwehr beschlossen. Diese stehen nachfolgend zum Download bereit.
Regelwerk der DGUV
Weitere derzeit gültige Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und Broschüren rund um die gesetzliche Unfallversicherung sind auf der Publikationsdatenbank der DGUV zusammengefasst.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| GUV-V A1 'Grundsätze der Prävention'.pdf | 223.78 KB |
| GUV-V A4 'Arbeitsmedizinische Vorsorge'.pdf | 591 KB |
| GUV-V C53 'Feuerwehren'.pdf | 353.36 KB |
| GUV-V A8 'Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz'.pdf | 474.04 KB |