Teilhabe am Arbeitsleben

 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

 
Kann der Versicherte trotz einer optimal durchgeführten medizinischen Rehabilitation (Heilbehandlung), nicht oder nicht ohne weiteres seine bisherige berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen (berufliche Rehabilitation).
 
Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte hat die Aufgabe, den Versicherten möglichst frühzeitig und auf Dauer, entsprechend seines Gesundheitszustandes, seiner Leistungsfähigkeit, Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeit in das Arbeitsleben beruflich einzugliedern.
 
Zusammen mit dem Versicherten wird festgestellt, ob und inwieweit
 
-          Leistungen zur Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes
(technische Veränderung des Arbeitsplatzes; innerbetriebliche Umsetzung auf einen geeigneten und gleichwertigen Arbeitsplatz),
 
-          Leistungen zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes
(beruflichen Anpassung, Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung),
 
-          Leistungen zur Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt
(in Form von Zuschüssen an Arbeitgeber)
 
erforderlich werden.