Selbstverwaltung
Selbstverwaltungsorgane
Die ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorgane der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte sind Vorstand und Vetreterversammlung. Sie nehmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Aufgaben des Versicherungsträgers wahr.
Der Vorstand verwaltet die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte, soweit Gesetz und sonstiges für die Kasse maßgebendes Recht nichts Abweichendes bestimmen. So hat er unter anderem den Haushaltsplan aufzustellen, einen Jahresbericht und eine geprüfte Jahresrechnung der Vertreterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Vertreterversammlung beschließt unter anderem die Satzung und sonstiges autonomes Recht des Versicherungsträgers.
Die Selbstverwaltungsorgane sind paritätisch besetzt und setzen sich aus Vertretern der Versichertenseite und der Träger des Brandschutzes (Arbeitgeberseite - Kommunen und Landkreise) zusammen, wobei sowohl Versicherte als auch Vertreter der Träger des Brandschutzes je zur Hälfte die Bundesländer Thüringen und Sachsen-Anhalt vertreten.
Sozialversicherungswahlen finden alle sechs Jahre statt. Gewählt wird auf Grund von Vorschlagslisten.
Listenträger für die Versichertenseite sind die Landesfeuerwehrverbände der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen, für die Kostenträger im Land Sachsen-Anhalt der Kommunale Arbeitgeberverband. Im Land Thüringen wurde für die Kostenträgerseite durch die Aufsichtsbehörde das Berufungsverfahren eingeleitet, weil keine Vorschlagsliste der Arbeitgeberseite eingereicht wurde.
Der hauptamtliche Geschäftsführer gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an.