Erstattung von Reisekosten bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Am 05.08.2009 ist die Neuregelung des § 53 Abs. 4 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), der die Höhe der in Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erstattenden Fahrkosten regelt, in Kraft getreten.