Arbeitsunfall

Arbeitsunfall / Feuerwehrdienstunfall

Versicherte sind bei ihrer Arbeit (Tätigkeit im Feuerwehrdienst) und auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Entschädigung erfolgt dabei nach dem Schadensersatzprinzip. Das gilt auch für Tätigkeiten, die mit der Arbeit in Zusammenhang stehen. Versicherte Tätigkeiten im Bereich der Feuerwehr können z. B. sein:

- Brandbekämpfung
- technische Hilfeleistung und Beseitigung von öffentlichen Notständen
- Rettungsmaßnahmen
- Katastrophenschutz
- Übungsdienst, Ausbildungsveranstaltungen, Schulungen
- Arbeits- und Werkstättendienst
- Betriebssport
- Feuerwehrveranstaltungen
- Feuerwehrwettkämpfe (mit anderen Wehren)
- Lehr- und Informationsfahrten, die den Belangen der Feuerwehr dienen
- Auslandsfahrten

Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss dem zuständigen Unfallversicherungsträger durch eine Unfallanzeige gemeldet werden.

Besonders schwere, wie z. B. tödliche Unfälle sind sofort anzeigepflichtig.